Staatsziel Wirtschaft: Finanzministerium nun wohlwollend – orf.at
In der ersten Stellungnahme hatte das Finanzministerium noch Bedenken geäußert, dass die Bestimmung zu Investorenklagen ausländischer Unternehmer führen könnte. Wörtlich hieß es: „Zudem könnte die explizite Nennung des Ziels eines wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts bei Nichteinhaltung oder allenfalls auch nur Änderungen im Ausland Klagen gegen die Republik induzieren.“